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EWMD Austria ist ein in Österreich eingetragener Verein und unterliegt daher dem Vereinsrecht und der bei der Vereinspolizei eingereichten Vereinssatzung.
Diese sieht eine jährlich stattfindende Mitgliederversammlung vor. Diese wird nun auch – in abgespeckter Form – in jedem Regionalchapter stattfinden:
Die Salzburg-Präsidentin Edith leitet die Versammlung und gibt einen kurzen Rückblick auf das vergangene EWMD-Jahr.
In Vorbereitung auf die MGV von EWMD Austria berichtet Kassierin Barbara die Finanzgebarung des Chapters und legt ein Budget für 2025 vor.
Der Vorstand wird entlastet.
Die neue Salzburg-Präsidentin Mateja wird gewählt: Sie stellt ihr Team und Ihre Pläne für EWMD Salzburg vor.
Wichtig:
Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann schriftlich ein anderes Mitglied als Vertreterin in die Mitgliederversammlung bestellen. Ein Mitglied darf nicht mehr als drei Stimmen auf sich vereinigen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend (oder durch bevollmächtigte Vertreterinnen vertreten ist). Falls dies nicht der Fall ist, findet nach Verstreichen einer Frist von 15 Minuten eine neue Sitzung mit derselben Tagesordnung statt. Diese Versammlung ist dann unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig.
Für alle Beschlüsse ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Abstimmung erfolgt offen durch Handheben.
Die Tagesordnung und ein Formular zur evtl. Stimmübertragung wurde per E-Mail verschickt.