Mein Bauch gehört (nicht) mir: Wie sich der § 218 StGB bis heute auswirkt.
Ungewollte Schwangerschaften sind für Frauen Normalität – etwa jede zweite Frau weltweit wird mindestens einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Schätzungsweise 60 % davon werden dann auch abgebrochen, in Deutschland jährlich um die 100.000.
Nur wenige reisen dafür heute noch in die Niederlande. Es sei denn, die 12-Wochen-Frist, die in Deutschland gesetzlich als Grenze für einen straffreien Abbruch gilt, ist überschritten – circa 1.200 jährlich. Obwohl der Schwangerschaftsabbruch einer der am häufigsten durchgeführten gynäkologischen Eingriffe ist, ist er immer noch tabuisiert.
Laut Pro-Familia-Hamburg-Vorständin Kersten Artus liegt die Ursache im § 218 StGB, der Abtreibungen betroffener Frauen und die durchführenden Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert.
§ 218 StGB wurde 1871 ins deutsche Strafrecht aufgenommen und unter der NS-Diktatur weiter verschärft. Heute gilt, dass ein Abbruch bis zur 12. Woche nach Empfängnis straffrei ist, wenn es zuvor auch noch eine Pflichtberatung und eine dreitägige Bedenkzeit gegeben hat. Bei Pro Familia gibt es dazu vertiefende Informationen. Dieser TAZ-Artikel beschreibt das Dilemma der Frauen.
Für diesen Lunchtalk haben wir die Journalistin und Trauerrednerin Kersten Artus eingeladen, ehrenamtliche Vorstandsvorsitzende von Pro Familia Hamburg.
Die 61-Jährige hat selbst zwei erwachsene Kinder und vier Enkelkinder. Artus engagiert sich seit ihrer Jugend für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Sie kämpft für die Abschaffung des § 218 StGB und war eine der prägenden Stimmen im Widerstand gegen § 219a StGB.
Sie unterstützte die Ärztin Kristina Hänel, die mehrfach angezeigt, verurteilt und mit Morddrohungen konfrontiert worden war.
Sie ist mittlerweile rehabilitiert: Am 24. Juni 2022 wurde das so genannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, der § 219a, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Artus organisierte die Medienkampagne gegen den § 219 a und gründete mit Hänel den Verein „ Pro Choice Deutschland e. V.”, um Betroffene zu schützen und Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Kersten Artus möchte zudem mit mindestens drei hartnäckigen Mythen aufräumen:
Mythos 1: „Vor allem unvorsichtige junge Frauen suchen mit einer Abtreibung eine schnelle Lösung.“
Mythos 2: „Frauen handeln kopflos emotional und sollten deswegen nicht allein entscheiden.“
Mythos 3: „Abtreibungsverbote schützen Leben.“
Kersten Artus wird mit uns über die aktuelle Situation sprechen:
Die Wut vieler Frauen, die zunehmende Radikalisierung und die Streikbereitschaft am 9. März – was steckt dahinter?
Die Lage in katholischen Krankenhäusern, die Abbrüche selbst bei medizinischer Empfehlung untersagen. Beispiel: Prof. Volz aus Lippstadt, der erfolgreich gegen das Verbot klagte.
Wie es mit der medizinischen Versorgungslage in Deutschland wirklich aussieht und warum es viel zu wenige Frauenärztinnen und Frauenärzte gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Warum es die vorhergehende Bundesregierung nicht geschafft hat, den § 218 StGB zu reformieren.
Millionen Frauen und auch Männer kämpfen heute für Enttabuisierung, Entkriminalisierung und das Recht jeder Frau, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden. Auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung will eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts.
Wir freuen uns auf den Input von Kersten Artus und eine sachliche Diskussion.
Die Zoom-Veranstaltung wird wie immer aufgezeichnet und anschließend online gestellt. Angemeldete Personen erhalten den Zugangslink im Anschluss per E-Mail.
Claudia und Brigitte